29.07.24
Nach versuchtem Gefängnisausbruch: Wegen Meuterei verurteilt

© Pixabay
Bernau - Sie wollten aus der JVA in Bernau ausbrechen, und sich mit Hilfe von Besteck einen Tunnel graben. Der Fluchtversuch von sechs Männern hat vor gut vier Jahren für Schlagzeilen gesorgt.
Jetzt wurde einer der beteiligten Gefängnis- Insassen verurteilt: Wie das Oberbayerische Volksblatt berichtet, muss der Mann wegen „Gefangenenmeuterei“ für acht Monate hinter Gitter. Er selbst habe die Tat demnach vor Gericht gestanden. Grundsätzlich ist ein Gefängnis-Ausbruch in Deutschland nicht strafbar. Alle Straftaten die in Zusammenhang mit dem Ausbruch oder dem Fluchtversuch stehen, aber schon.