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08.09.24

Mann darf Hose nach Ladendiebstahl behalten

Hose
© Pixabay

Traunstein – Ein Mann darf sein Diebesgut behalten, da er keine eigenen Klamotten besitzt: Diese Entscheidung hat in den vergangenen Tagen die Staatsanwaltschaft Traunstein getroffen.

Ein 46-jähriger Obdachloser probierte in einem Bekleidungsgeschäft am Maxplatz eine Hose und flüchtete im Anschluss, mit der bereits übergezogenen Hose, aus dem Geschäft. Die Flucht endete dann bereits am Stadtplatz. Hier konnte der, laut Polizei, deutlich alkoholisierte Täter festgehalten werden. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Ladendiebstahl.

Da der Mann über keinen festen Wohnsitz verfügte, wurde die Staatsanwaltschaft vom Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Auf deren Weisung hin musste er eine sogenannte „Zustellungsvollmacht benennen“. Die entwendete Hose musste ihm daraufhin belassen werden, da er ansonsten über keine weiteren Kleidungsstücke verfügte.



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