29.06.23
Landratsamt will Grundwasser schützen

Landkreis Traunstein - Die Trinkwasserquellen in der Region dürfen nicht versiegen. Das ist das Ziel des Landratsamtes Traunstein - und deshalb hat es jetzt neue Leitlinien für das Trinkwasser im Landkreis Traunstein vorgestellt.
Konkret geht es um das Tiefengrundwasser, das derzeit vor allem von Firmen genutzt wird. Diese sollen in Zukunft stärker kontrolliert werden und neue Genehmigungen will das Landratsamt strenger prüfen. Tiefengrundwasser soll in Zukunft beispielsweise nur noch für die Trinkwasserversorgung und zur Abfüllung verwendet werden (zum Beispiel durch die Mineralwasserhersteller im Landkreis). Wenn aber zum Beispiel ein Industriebetrieb Wasser für seine Produktion braucht, dann muss er dieses Wasser aus den Wasserleitungen der Kommunen beziehen – und dafür auch bezahlen.
Außerdem sollen Genehmigungsverfahren rund um das Tiefengrundwasser öffentlich und damit so transparent wie möglich sein.
Diese vier Vorgaben gelten ab sofort im Landkreis Traunstein:
1. Es werden keine wasserrechtlichen Gestattungen mehr ausgesprochen, die über das Maß der bereits jetzt gestatteten Fördermenge hinausgehen.
2. Es wird ein verpflichtendes Monitoring des Tiefengrundwassers angeordnet, um das Grundwasser zu schützen und umgehend eingreifen zu können, falls sich Beeinträchtigungen ergeben.
3. Es wird keine Entnahme von Tiefengrundwasser für Brauchwasserzwecke gestattet. Entsprechend notwendiges Prozesswasser muss über das Leitungswasser bezogen werden.
4. Verfahren zur wasserrechtlichen Gestattung mit Nutzung von Tiefengrundwasser werden stets als Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung geführt.
(Quelle: Landratsamt Traunstein)