22.05.20
Kritik an Gutscheinlösung
Traunstein - Was der Bundestag beschlossen hat, ist jetzt auch durch den Bundesrat abgesegnet: Für ausgefallene Veranstaltungen auch zwischen Chiemsee und Königssee, bei denen die Tickets vor dem 8. März gekauft wurden, gibt es als Ersatz Gutscheine.
Die Bürger können die Gutscheine dann entweder für einen Nachholtermin einlösen oder für ein anderes Angebot des Veranstalters nutzen. Werden Gutscheine bis Ende 2021 nicht eingelöst, dann muss der Veranstalter das Geld zurück zahlen.
Verbraucherberaterin Heike Piper aus Traunstein bedauert diese Entscheidung. Wenn ein Veranstalter in die Insolvenz rutsche, dann gehe der Verbraucher komplett leer aus, sagt sie.