03.01.22
Klare Regeln für Protest-"Spaziergänge"

für Protest-Kundgebungen festgelegt
© BAYERNWELLE
Landkreis Traunstein - In einigen Orten zwischen Chiemsee und Königssee wollen am Montagabend / 3. Januar wieder Gegner von staatlichen Coronamaßnahmen auf die Straße gehen. Für diese öffentlichen Versammlungen hat das Landratsamt Traunstein aber vor ein paar Tagen neue und strengere Regeln festgelegt.
In den vergangenen Wochen nehmen die Corona-Proteste in der Region zu. Sehr oft sind das aber keine offiziell angemeldeten Demonstrationen, sondern die Teilnehmer verabreden sich in sozialen Netzwerken und verkaufen das als spontane „Spaziergänge“. Aber auch für solche nicht-angemeldeten Kundgebungen hat das Landratsamt Traunstein jetzt klare Regeln erlassen:
Die Versammlungen müssen „ortsfest“ sein: Die Teilnehmer müssen also an einem festen Platz bleiben und dürfen nicht länger durch ein ganzes Ortszentrum ziehen. Außerdem gelten 1,50m Mindestabstand und eine FFP2-Maskenpflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Anzeige und ein Bußgeld. Das gilt auch für die zahlreichen Kundgebungen, die am Abend in sozialen Netzwerken angekündigt sind – in Altenmarkt, Traunstein, Trostberg oder Inzell.