23.11.23
Kampenwand-Seilbahn hält an Ausbauplänen fest

Deshalb sollte sie eigentlich erneuert werden
© Kampenwand Seilbahn GmbH
UPDATE DONNERSTAG, 23. NOVEMBER:
Aschau/München - Die Verantwortlichen der Kampenwand-Seilbahn aus Aschau wollen an ihren Plänen zur Erneuerung der Seilbahn festhalten – trotz eines Gerichtsurteils.
Das Verwaltungsgericht München gab gestern bekannt, dass die ursprüngliche Baugenehmigung durch das Landratsamt aufgehoben sei. Es sei zu befürchten, dass für den Seilbahnbau Bäume im streng geschützten Naturwald gefällt werden müssten. Die Kampenwand-Seilbahn teilte inzwischen mit, diese Sorge sei unbegründet. Das Unternehmen könne belegen, dass auch durch die neue und breitere Trasse kein Naturwald berührt werde. Entsprechend soll es mit dem Landratsamt bald Gespräche geben, möglicherweise über eine neue Baugenehmigung.
Der Bund Naturschutz Bayern ist dagegen froh, dass seine Klage gegen den Ausbau vor Gericht erfolgreich war. Er sieht den Neubau bzw Ausbau an der Kampenwand damit generell als gescheitert an.
ERSTMELDUNG MITTWOCH, 22. NOVEMBER
Aschau im Chiemgau - Dieses Gerichtsurteil dürfte für Gesprächsstoff sorgen: Der Neubau der Kampenwand-Seilbahn in Aschau liegt erst einmal auf Eis. Das Verwaltungsgericht München gab einer Klage des Bund Naturschutz jetzt im Wesentlichen statt. Somit hob das Gericht die Baugenehmigung des Landratsamtes Rosenheim auf.
Eigentlich schien schon alles klar. Die Kampenwand-Seilbahn in Aschau sollte in den nächsten Jahren ausgebaut und neu gebaut werden. Neue, größere Gondeln – alles barrierefrei. Das Landratsamt hatte dafür letztes Jahr die Genehmigung erteilt. Das Verwaltungsgericht in München gab jetzt aber einer Klage von Naturschützern recht. Sie befürchteten, dass für die Baumaßnahmen Bäume im Schutzwald oder im Naturwald gefällt werden müssten. Das Gericht hält das auch für nicht ausgeschlossen und sagt: Das Fällen vom Bäumen im Naturwald für den Seilbahnbau sei nicht zulässig.
Deswegen ist die Baugenehmigung mit diesem Gerichtsurteil jetzt hinfällig. Die Verantwortlichen der Kampenwand-Seilbahn könnten gegen das Urteil noch Berufung beantragen.