17.09.21
Informationen zur Auffrischimpfung
Landkreis Traunstein - In den beiden Impfzentren in Altenmarkt und Traunstein werden Auffrischungsimpfungen für bestimmte Personengruppen angeboten.
Grundvoraussetzung für die Auffrischungsimpfung ist, dass der Abschluss der Zweitimpfung mindestens 6 Monate zurückliegt. Medizinische Studien zeigen, dass eine Impfung in diesem Personenbereich sinnvoll ist, da die Wirksamkeit der vorangegangenen Impfungen schneller verloren geht. Durch die Auffrischungsimpfungen könne die vulnerable Gruppe bestmöglich geschützt werden. Die Impfung sei weiterhin die wichtigste Maßnahme zur Bekämpfung der Corona Pandemie. Nur so könne ein schwerer Verläufe verhindert und unser Gesundheitssystem geschützt werden, so Landrat Siegfried Walch.
Folgende Personengruppen sind für die Auffrischungsimpfung vorerst zugelassen:
- Personen, die in einer Pflegeeinrichtung im Landkreis Traunstein wohnhaft sind
- Häuslich gepflegte Personen
- Über 80-jährige Personen
- Menschen mit einer Immunschwäche oder Immunsuppression
Unter 80-jährigen wird ein individuelles Gespräch beim behandelnden Hausarzt empfohlen. Sollte der Hausarzt eine Impfung befürworten, kann die Impfung in der Hausarztpraxis oder in einem Impfzentrum des Landkreises Traunstein durchgeführt werden. Für die Impfung an den Impfzentren des Landkreises Traunstein ist keine Terminvereinbarung notwendig. Es wird lediglich um die Vorlage eines Personalausweises gebeten.