10.05.21
Bewährungsstrafe wegen Veruntreuung
--- Update Dienstag---
Traunstein - Zwei Jahre auf Bewährung – diese Strafe hat das Traunsteiner Amtsgericht wegen Untreue gegen einen 76-jährigen Mann verhängt.
Der Angeklagte kümmerte sich um eine pflegebedürftige Frau. Über eine Generalvollmacht soll er mehr als 110.000 Euro unberechtigterweise vom Konto der Frau auf das Konto seiner eigenen Ehefrau geschaufelt haben. Das Gericht hatte an der Schuld des Mannes keine Zweifel und verhängte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gegen den Mann. Das Opfer ist inzwischen verstorben.
---Erstmeldung Montag---
Traunstein - Am Montag wird am Amtsgericht Traunstein ein besonders schwerer Fall von Untreue verhandelt. Ein Mann soll eine pflegebedürftige Frau um insgesamt 111.500 Euro erleichtert haben.
Der Angeklagte soll der mittlerweile verstorbenen Frau zugesichert haben, dass er sich um sie kümmere. Dabei ging es wohl vor allem darum, Besorgungen für sie zu machen. Dafür soll der 66-jährige eine Generalvollmacht über alle Konten der Geschädigten erhalten haben. Über mehrere Monate soll er anschließend immer wieder höhere Geldbeträge vom Konto der Pflegebedürftigen auf das Konto seiner Frau überwiesen haben.
Der Angeklagte muss sich am Montag wegen eines besonders schweren Falls der Untreue vor dem Amtsgericht Traunstein verantworten.