28.02.24
Hanna-Prozess wird fortgesetzt

© BAYERNWELLE
Befangenheitsantrag "nicht stichhaltig"
Aschau / Traunstein - Wie geht es weiter im „Hanna-Prozess“? Zuletzt stand das Verfahren auf der Kippe: Die Verteidigung des Angeklagten hat einen Antrag auf Befangenheit eingereicht. Diesen hat das Landgericht Traunstein jetzt aber zurückgewiesen.
In dem Indizienprozess um den gewaltsamen Tod der Studentin Hanna aus Aschau im Chiemgau versucht die Verteidigung mit allen Mitteln, eine Verurteilung des Angeklagten zu verhindern. Letzte Woche haben sie einen Antrag auf Befangenheit gestellt, der für eine vorübergehende Aussetzung des Prozesses gesorgt hat. Denn laut Verteidigung gab es einen Email-Verkehr zwischen Staatsanwaltschaft und der Strafkammer, in der es um eine etwaige Verurteilung des Angeklagten gegangen sein soll – und zwar ohne die Verteidigung einzubeziehen. Aus Sicht der Verteidigung ist das nicht zulässig, weshalb sie einen Antrag auf Befangenheit gestellt hat. Dieser wurde aber jetzt abgelehnt, weshalb der Prozess morgen fortgesetzt wird. Das Gericht begründet den Antrag als „nicht stichhaltig“, wie viele andere Manöver der Verteidigung bisher auch.
Wenn dem Antrag zugestimmt worden wäre, dann hätte der Fall neu aufgerollt werden müssen. So wird sich die Strafkammer zielstrebig auf ein Urteil hinbewegen.