16.01.24
Hanna-Prozess: Gutachten soll Herkunft der Verletzungen klären

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Traunstein - Hat sich die Studentin Hanna aus Aschau die tödlichen Verletzungen im Oktober 2022 in Folge von Gewalteinwirkung zugezogen - oder können sie auch von der starken Strömung im Fluss herrühren? Auf diese Frage hat es am Dienstag am Landgericht Traunstein keine Antwort gegeben.
Am 3. Oktober 2022 wurde der Leichnam von Hanna aus dem Fluss Prien geborgen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein angeklagter (heute 22 Jahre alter Mann) die Frau geschlagen, gewürgt und dann ins Wasser geworfen hat. Die Verteidigung vertritt die Theorie, die Verletzungen von Hanna könnten auch von der starken Strömung des Flusses herrühren.
Am Dienstag sagte ein Gutachter aus. Das Gericht hörte zur Frage des Wasserlaufs und möglicherweise dadurch verursachter Verletzungen einen Hydromechaniker. Der Experte wolle aber nochmals vor Ort Untersuchungen anstellen und dann sein schriftliches Gutachten später vorlegen, berichtete die Sprecherin des Landgerichts, Cornelia Sattelberger. Nach bisherigem Stand spreche der Anschein eher gegen Wasserwalzen und Verletzungen im Fluss; Ausnahme seien die Verletzungen am Hals.
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Traunstein - Im Fall um den gewaltsamen Tod der Studentin Hanna aus Aschau geht es im heutigen Prozesstag / 16. Januar um die Frage: War es Mord, oder doch ein Unfall?
Ein Gutachten soll heute klären, ob die Verletzungen des Opfers auch vom Treiben im Bärbach und der Prien stammen könnten. In der Nacht auf den 03. Oktober 2022 – also der Tatnacht – hatten beide Flüsse überdurchschnittlich viel Wasser geführt. Es könnte also sein, dass die Verletzungen auch von Wasserwalzen und Treibgut stammen – denn die Gerichtsmediziner konnten bei der Obduktion der Leiche zwar nachweisen, dass Hanna ertrunken ist – nicht aber, ob die Verletzungen von einem Angriff stammen. Die Verteidigung des in dem Mordprozess Angeklagten hatte das hydrologische Gutachten in Auftrag gegeben. Heute soll es dem Gericht vorgestellt werden und neue Erkenntnisse liefern.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein beschuldigt den Angeklagten, Hanna bewusstlos geschlagen zu haben und sie anschließend in einen Fluss geworfen zu haben. Dort ist das Opfer dann ertrunken. Beweise sind in dem Indizienprozess aber rar - er ist geprägt von Zeugenaussagen und Gutachten.