12.03.21
Geflügelpest: Stallpflicht in Risikogebieten

Landkreis Traunstein - Ab 12. März gilt auch im Landkreis Traunstein die bayernweite Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten.
Die Risikogebiete des Landkreises Traunstein umfassen einen 500 m breiten Uferstreifen beidseits entlang der Tiroler Achen, der Alz und der Traun (flussabwärts ab Siegsdorf). Weiterhin umfassen sie einen 500 m breiten Uferstreifen an der Salzach, am Chiemsee, am Waginger-Tachinger Sees und an weiteren Stillgewässer mit einer Fläche über 5 ha. Zusätzlich gilt die Stallpflicht auch in Ortsteilen mit besonders hoher Geflügeldichte. Die Aufstallung hat in geschlossenen Ställen oder in Volieren, die sowohl nach oben als auch zu den Seiten gegen Einträge und Wildvögel gesichert sind, zu erfolgen. Weitere Angaben und Karten zu den Risikogebieten, sowie Einzelheiten zur Stallpflicht findet sich in der entsprechenden Allgemeinverfügung des Landratsamtes Traunstein. Alle betroffenen, ordnungsgemäß beim Veterinäramt Traunstein angemeldeten Geflügelhalter, erhalten zeitnah eine Mitteilung über die Verpflichtung zur Aufstallung Ihres Geflügels. Da es bislang noch keinen Nachweis von Geflügelpest im Landkreis Traunstein gab, konnte durch die Einrichtung von Risikogebieten erreicht werden, dass 80 Prozent der Geflügelhaltungen aktuell nicht von der Stallpflicht betroffen sind.

Hintergrund ist die Ausbreitung der Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – in der Wildvogelpopulation. Durch die bayernweite Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.
Ebenfalls gilt eine Stallpflicht auch im Landkreis Berchtesgadener Land, das hat das Landratsamt mitgeteilt.
Aufgrund der aktuellen Risikobewertung des LGL, wonach ein besonders hohes Risiko in unmittelbarer Nähe zu Gewässern liegt, wird zum 13.03.2021 eine Stallpflicht für alle Geflügelbestände des Landkreises Berchtesgadener Land erlassen, die in einem Abstand von weniger als 500 m zu folgenden Gewässern liegen: Höfener Stausee, Abtsdorfer See, Surspeicher, Ainringer Moos, Höglwörther See, Thumsee, Hintersee, Königssee, Saalach See, Saalach, Salzach.
Geflügelhaltung ist meldepflichtig
Abschließend wird drauf hingewiesen, dass Halter von Geflügel (z. B. Hühner, Wachteln, Enten, Puten, Gänse) die Haltung vor Beginn bei der Veterinärbehörde anzeigen müssen. Sollte eine derartige Anzeige versäumt worden sein, ist diese unverzüglich nachzuholen