12.04.21
Fachanwalt klärt rechtliche Fragen in Sachen Mobilfunkausbau

Siegsdorf – Die gesundheitlichen Folgen des Mobilfunkausbaus bereiten vielen Bürgern Sorgen. Immer wieder werden Bürger der Region laut, wenn Mobilfunkbetreiber einen neuen Sendemasten errichten wollen. Inwiefern die Kommunen hier Einfluss nehmen können, darüber hat am Abend der Fachanwalt für Mobilfunk, Dr. Wolf Herkner aus Wasserburg die Siegsdorfer Gemeinderäte informiert.
In Siegsdorf hat eine Bürgerinitiative vor ungefähr einem halben Jahr einen Bürgerantrag dem Bürgermeister vorgelegt, in dem Bürger den "gesundheitsverträglichen Ausbau" des Mobilfunks fordern. Unter anderem, indem die Gemeinde ein sogenanntes Mobilfunkkonzept erarbeitet und sich unabhängige Gutachter mit ins Boot holt. Dieser könne ermitteln, wie die Gemeinde der Mobilfunk-Versorgungspflicht nachkommen kann und gleichzeitig die Strahlenbelastung so gering wie möglich bleibt.
"Mobilfunkbetreiber lassen diesen Aspekt oft außen vor. Für sie ist die Wirtschaftlichkeit bei der Standortsuche der entscheidende Aspekt.", so etwa Dr. Herkner am Abend. Zwar gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert, dieser liegt allerdings in einem umstritten hohen Bereich. Die Verwaltungsjustiz hat mittlerweile anerkannt, dass es auch bei niedrigeren Strahlungen ein Risiko geben kann - und somit ist es den Kommunen rechtlich erlaubt, eigene Mobilfunkkonzepte zu erstellen.
Kommunen in Sachen Vorsorge gefragt
Der Höchstwert ist also für den Schutz vor zu hoher Strahlenbelastung da. Für die Vorsorge sind Kommunen gefragt. Kommunen dürfen vorsorglich agieren, solange sie sich um die Versorgung der Bürger mit Mobilfunk kümmern. Das heißt konkret, dass Kommunen ein Mobilfunkkonzept erarbeiten und mit diesem dann proaktiv auf Netzbetreiber zugehen können, wenn es um die Standortsuche von Mobilfunkmasten geht. Die Standortbetreiber müssen dann, rein rechtlich gesehen, die Vorschläge der Gemeinde bevorzugt behandeln. Vorausgesetzt, diese sind gut begründet.
Fachanwalt rät Kommunen, ein unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben
Dafür sollte sich die Gemeinde einen unabhängigen Gutachter mit ins Boot holen, so Dr. Wolf Herkner am Abend. Er rät der Gemeinde, ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen, das aufzeigt, wie die Bürger am gesundheitsverträglichsten mit Mobilfunk versorgt werden können. Also wie können Mobilfunkmasten aufgestellt werden, sodass die Strahlenbelastung am geringsten ist? Dieses Gutachten und das Mobilfunkkonzept kann dann die Grundlage für einen Dialog mit den Standortbetreibern sein. Dieses Konzept ist trotzdem nur Grundlage, keine Garantie, betont Herkner.
Kommunen können außerdem planerisch eingreifen
Scheitert der Dialog und die Betreiber sind gegen die Vorschläge der Gemeinde, kann die Gemeinde trotzdem noch agieren. „Sollte der Dialog scheitern, hat jede Gemeinde ein Bauplanungsrecht, kann durch Bauleitplanung also gestaltend eingreifen. Sei es zur Vorsorge vor Immissionen, sei es für das städtebauliche Erscheinungsbild.", so Herkner im BAYERNWELLE-Interview. Die Kommunen können also festlegen, ob in einem gewissen Gebiet Mobilfunkmasten errichtet werden dürfen oder nicht. Das gilt zum Beispiel für Wohngebiete oder in der Nähe von sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, Seniorenheimen oder Schulen.
Dr. Wolf Herkner hat am Abend den Siegsdorfer Gemeinderäten seine Empfehlung ausgesprochen, ein Mobilfunkkonzept mithilfe eines unabhängigen Gutachters zu erstellen und mit diesem dann proaktiv auf Standortbetreiber zuzugehen und in den Dialog zu gehen.
Genau darüber hat der Gemeinderat auch bereits in einer nicht-öffentlichen Sitzung gesprochen. Da hier einige juristische Fragen aufgetaucht sind, wurden diese am Abend von Dr. Wolf Herkner beantwortet. Ob die Gemeinde Siegsdorf nun so ein Mobilfunkkonzept erstellt und einen unabhängigen Gutachter mit ins Boot holt, das ist noch nicht entschieden. Die Bürgerinitiative „Lebenswertes Siegsdorf ohne 5G“ fordert das jedenfalls von der Gemeinde. Vor ungefähr einem halben Jahr hat sie einen Bürgerantrag dem Bürgermeister Thomas Kamm übergeben, in dem die Bürger einen gesundheitsverträglichen Ausbau des Mobilfunknetzes fordern.