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30.05.22

Entschädigung nach Verlust in Online-Casino

Spielautomat
© Symbolbild Pixabay

Traunstein - Wer in einem Online-Casino Geld verloren hat, kann dieses verlorene Geld gerichtlich einklagen. Ein einschlägiges Urteil hat jetzt das Landgericht Traunstein gesprochen.

Das Gericht hat einer Frau mehr als 6.800 Euro nebst Zinsen zugesprochen. Die Frau hatte bei einem Online-Glücksspielanbieter aus Malta mit dem Namen „Wunderino“ gespielt. Dabei machte sie die besagten 6.800 Euro Verlust. Da dieses Online-Casino zum damaligen Zeitpunkt aber keine offizielle Lizenz für Deutschland hatte, muss der Anbieter der Frau die 6.800 Euro Verlust nebst Zinsen zurückerstatten.

Laut eines Anwaltsbüros können seit etwa einem Jahr solche Online-Casinos legal eine Lizenz für Deutschland erwerben. Bislang habe aber kein ausländischer Anbieter eine wirksame Lizenz bekommen. Deswegen gilt: Wer bei einem solchen Online-Casino Geld verliere, der solle vor Gericht gehen und es einklagen.



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