08.01.21
Driften & Co: Verstöße gegen Beschränkungen

Traunstein / Region - Immer wieder stellen Polizeibeamte Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz fest.
Beamte haben auf dem Festplatzgelände in Traunstein insgesamt sieben Personen angetroffen, die sich mit ihren Fahrzeugen zum Driften getroffen haben. Da keiner der Personen einen triftigen Grund angeben konnte, warum sie sich außerhalb ihrer Wohnungen zum Driften treffen, erwartet sie jetzt eine Anzeige. Außerdem gab es noch ein Bußgeld von 100 Euro oben drauf – wegen eines Verstoßes der Straßenverkehrsordnung.
In den letzten Tagen und Wochen hat es in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land immer wieder Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz gegeben. Tagsüber gilt zwar „nur“ eine Beschränkung und keine Sperre - trotzdem brauchen Sie auch am Tag einen triftigen Grund, wenn Sie das Haus verlassen. Das ist zum Beispiel eine Fahrt in die Arbeit, der Weg zum Arzt oder ein gemütlicher Spaziergang.
Zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr gilt eine Ausgangssperre. Das bedeutet: Sie dürfen ihr Haus oder die Wohnung ebenfalls nur aus einem triftigen Grund verlassen. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Anzeige und einem Bußgeld rechnen – zum Beispiel bei der Ausgangssperre sind das 500 Euro.