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14.01.16

Brand von Schneizlreuth: Mitarbeiter sagen aus

Gerichtssaal
© Symbolbild BAYERNWELLE

Update 17:00 Uhr:

Es sind dramatische Szenen gewesen – am Landgericht Traunstein im Prozess um die Brandkatastrophe von Schneizlreuth hat ein Mitarbeiter der Firma Lindner ausgesagt. Sechs seiner Kollegen sind bei dem Brandunglück ums Leben gekommen. Er hat das Unglück überlebt.

Er hatte geschlafen, als das Feuer ausgebrochen ist. Durch die „Feuer-Feuer“-Rufe ist er in der Nacht aufgewacht. Als er die Tür ausgemacht hat, sind ihm laut seiner Aussage schon die Flammen entgegengekommen. Er hat sich dann versucht über den Balkon zu retten. Mit einem Seil hat sich dann abseilen wollen. Das hat sich beim Herunterklettern gelöst und der Mitarbeiter ist abgestürzt.

Dabei hat er sich zwei Lendenwirbel gebrochen. Mittlerweile ist der Prozesstag am Landgericht Traunstein beendet. Der nächste steht am kommenden Dienstag an.

Update 16:00 Uhr:

Hat jemand das Feuer ausgelöst, weil er das Rauchverbot nicht beachtet hat? Diese Frage wird derzeit am Landgericht Traunstein im Prozess um die Brandkatastrophe von Schneizlreuth geklärt.

Viele Gäste sollen das Rauchverbot ignoriert haben. Es sind immer wieder Aschenbecher auf den Balkonen gefunden worden. Das hat ein Mitarbeiter der Eventagentur ausgesagt. Ob auch in der Brandnacht geraucht worden ist, kann niemand sagen.

Außerdem ist ein weiterer Mitarbeiter der Eventfirma zu Wort gekommen. Er hat in der Nacht gegen die Flammen angekämpft. „Er war wahnsinnig schnell, wie sich die Flammen ausgebreitet haben“, so der Mann.

Er ist einer der ersten gewesen, der den Brand bemerkt hatte. Der brennende Schrank, in dem das Feuer ausgelöst worden ist, ist in seinem Zimmer gestanden. Er hatte andere Personen aufgeweckt und gewarnt. Er hat sich dabei an Armen, beinen und im Gesicht verbrannt.

Update 13:00 Uhr:

Was haben die Behörden gewusst? Im Prozess um die Brandkatastrophe von Schneizlreuth hat am Vormittag ein Sachbearbeiter des Landratsamtes ausgesagt.

Laut dem Zeugen hat das Amt im Jahr 2008 davon erfahren, dass in dem Hof Gäste übernachten. Daraufhin sind der Angeklagte und die Gemeinde angeschrieben worden. Kurz darauf soll sich Georg Straub beim Landratsamt gemeldet und erklärt haben, dass er im Gebäude keine Übernachtungsmöglichkeit mehr bieten will. Damit ist der Vorgang für den Sachbearbeiter abgeschlossen gewesen.

Eine Nachkontrolle hat es nicht gegeben. Laut dem Sachbearbeiter hat ihm das Schreiben des Angeklagten gereicht, um da nicht noch mal tätig zu werden.

Zudem haben heute bereits der Eigentümer des abgebrannten Gebäudes und ein Architekt ausgesagt. Laut dem Eigentümer hat er dem Angeklagten beim Umbau und bei der Nutzung des denkmalgeschützen Hofes freie Hand gelassen. Ab 2010 ist im aber durchaus klar geworden, dass das Obergeschosse als Unterkunft für Gäste genutzt wird, so der Mann. Der Architekt hat angegeben, dass er nichts von der Nutzung als Beherbergungsbetrieb gewusst hat.

Auch die Ex-Frau des Angeklagten hat sich kurz im Zeugenstand befunden. Sie hat von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.



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