04.04.19
"Boarding House": Eine Unterkunft für Arbeiter

UPDATE
Mehr wie eine Ferienwohnung, aber weniger als eine echte Wohnung. Genau das steckt hinter einem Boarding Haus. Boarding Häuser bieten ein Wohnen auf Zeit – zum Beispiel für Montage-Arbeiter, die nicht aus der Region kommen. Und genauso eins will die Gemeinde Waging. Dafür hat der Gemeinderat jetzt offiziell im Bauausschuss gestimmt.
Allerdings wurde auch viel über diese Entscheidung diskutiert, wie Wagings Bürgermeister Mathias Baderhuber auf Nachfrage der BW erklärt hat. Denn das Boarding House steht auf Gewerbegebiet und da dürfen eigentlich gar keine Unterkünfte hin. Außerdem müsste der Eigentümer noch ein Stockwerk höher bauen und er kann im Moment auch nicht die Zahl der erforderlichen Stellplätze garantieren.
Trotzdem sagt Baderhuber: Die grundsätzliche Idee hinter dem Boarding House – also Wohnen auf Zeit in Waging – finde er gut, allerdings müssten noch einige Bedenken aus dem Weg geräumt werden. Dafür ist jetzt allerdings der Landkreis zuständig.
ERSTMELDUNG
Ein Boarding House ist eine Unterkunft auf Zeit – zum Beispiel für Montage-Arbeiter, die nicht aus der Region kommen und für mehrere Monate eine kleine Wohnung suchen. Genau so eins soll „Am Höllenbach“ in Waging entstehen. Das einzige Problem: „Am Höllenbach“ ist offiziell ein Gewerbegebiet. Und ob man da einfach so ein Boarding House hinstellen darf? Das ist jetzt die Frage, über die, die Waginger Räte heute Nachmittag wohl heftig im Bauausschuss diskutieren werden.
Die Gemeinde Ainring zum Beispiel hatte vor zwei Jahren den gleichen Fall. Sie hat sich damals aber gegen das Boarding House entschieden. Bürgermeister Hans Eschlberger hat damals gegenüber der Heimatzeitung erklärt: „In einem Gewerbegebiet sind weder Wohnungen noch ein Beherbergungsbetrieb genehmigungsfähig.“ Wenn ein Gewerbegebiet kippe und sich ein Mischgebiet entwickeln würde, dann könnten die Gewerbebetriebe in ihrer Existenz bedroht sein.
Sollte der Waginger Gemeinderat allerdings heute trotzdem pro Boarding House stimmen, dann geht der Wunsch weiter ans Landratsamt. Die entscheiden dann wiederum, ob das Boarding House wirklich nach Waging kommen darf oder nicht.