26.04.24
Zwei Jahre Haft auf Bewährung für 33 tote Rinder im Stall

Rimsting - In Rimsting sind bei einem Landwirt vergangenes Jahr tote Rinder im Stall gefunden, weitere Kühe waren verwahrlost und unterernährt. Heute hat das Amtsgericht in Rosenheim ein Urteil verkündet: zwei Jahre auf Bewährung.
Die Staatsanwaltschaft war dem Mann Tiertötung und quälerische Tiermisshandlung vor. Das nicht ohne Grund: Ein Polizist eigentlich war aus ganz anderen Gründen auf seinem Hof. Aber dabei hat er 33 tote Rinder im Stall entdeckt. Teilweise schon stark verwest, sie hatten Rattenbisse und waren von Gülle bedeckt. Und in dieser 30cm hohen Gülle standen weitere, noch lebende, Tiere: stark abgemagert oder krank. Tierärzte, Feuerwehr und THW sind damals zum Großeinsatz ausgerückt. Deswegen forderte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft ohne Bewährung und ein fünfjähriges Tierhalteverbot.
Das Tierhalteverbot von fünf Jahren verhängte das Amtsgericht Rosenheim tatsächlich. Allerdings bekam der Landwirt zwei Jahre auf Bewährung. Die Richter sehen ihn als vermindert schuldfähig.
Der Landwirt hat sich vor Gericht entschuldigt und sagt: er war psychisch einfach am Ende; beruflich mit der Arbeitslast und privat mit der Pflege seiner Mutter und den Folgen seiner Corona-Erkrankung. Wegen seiner psychischen Probleme muss der Mann jetzt aber auch eine Therapie anfangen, so das Gericht.
Bauernverband bietet Landwirten Hilfe an
Den Fall Rimsting will der Bayerische Bauernverband zum Anlass nehmen, das Thema „psychische Gesundheit“ noch ernster zu nehmen. Der BBV will künftig seine Hilfsangebote noch stärker in den Vordergrund rücken, zum Beispiel das "MontagsTelefon" für Landwirte in einer Notlage. Es gebe eigene regionale Berater, die bei verschiedensten Notlagen Hilfe anbieten, sagte eine Sprecherin des Bauernverbandes. Sie ermutigte alle Landwirte mit Problemen auf dem Hof, sich Hilfe zu suchen.