18.01.23
Benedikts Tod beeinflusst Gerichtsverfahren

Traunstein - Der Tod des ehemaligen Papstes Benedikt hat auch ein geplantes Zivilverfahren vor dem Landgericht Traunstein komplizierter gemacht.
Ein Missbrauchsopfer aus Garching an der Alz will gerichtlich klären lassen, ob ihm Schadensersatz vom Erzbistum und verschiedenen Kirchen-Oberen zusteht. Einer der Beklagten war auch der frühere Münchner Erzbischof und spätere Papst Benedikt. Nach dessen Tod ist das Verfahren in Traunstein gegen ihn aber erst einmal ausgesetzt, heißt es in Medienberichten. Es müsse erst ein „Rechtsnachfolger“ gefunden werden – also zum Beispiel ein Erbe, der Benedikts Rolle in dem Verfahren übernehmen soll. Das Verfahren gegen andere Beklagte soll aber weiterlaufen.
Voraussichtlich ab Ende März soll der Fall in Traunstein verhandelt werden. Der Kläger gibt an, in Garching von einem langjährigen Pfarrer dort sexuell missbraucht worden zu sein. Dem Erzbistum und seinen wichtigsten Vertretern wirft er vor, von pädophilen Neigungen des Pfarrers gewusst und ihn trotzdem nicht aus dem Verkehr gezogen zu haben.