22.12.24
Auch Seebruck als "Erholungsort" anerkannt
Seeon-Seebruck - Ab sofort darf sich die gesamte Gemeinde Seeon-Seebruck offiziell als „Erholungsort“ vermarkten. Das entsprechende Prädikat gilt jetzt auch für den Ortsteil Seebruck, hat das Bayerische Innenministerium am Sonntag mitgeteilt.
In Bayern gibt es verschiedene Prädikate für den Erholungswert eines Ortes: vom Heilbad über den Kurort bis zum Erholungsort. Ein „Erholungsort“ muss klimatisch und von der Landschaft her so angenehm sein, dass er der Erholung dient. Dieses entsprechende Prädikat bekommt jetzt offiziell auch der Ortsteil Seebruck - und damit gilt ab sofort die ganze Gemeinde Seeon-Seebruck als „Erholungsort“.
Prädikate wie dieses seien „ein wichtiger Faktor für den Tourismus in den jeweiligen Regionen und im gesamten Freistaat", sagt der bayerische Innenminister Joachim Herrmann.