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20.03.24

9 Jahre: Urteil im "Hanna-Prozess"

Hanna-Prozess
© BAYERNWELLE

UPDATE DIENSTAGMITTAG

Traunstein/Aschau - Das Landgericht Traunstein hat entschieden: Im Fall um den gewaltsamen Tod der Studentin Hanna aus Aschau hat es den Angeklagten zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt.

Dieses Urteil gab das Gericht am Dienstagmittag bekannt. Die Strafkammer zeigte sich damit überzeugt davon, dass der 22-jährige Angeklagte die junge Frau nach einem Discobesuch überwältigt, gewürgt und schließlich in den Bärbach geworfen hatte. Dort war Hanna ertrunken. Der Angeklagte selbst hatte während des gesamten Verfahrens nichts zu den Mordvorwürfen gegen seine Person gesagt. Zum Zeitpunkt der Tat war der Angeklagte noch 20 Jahre alt. Das Gericht entschied, ihn noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Sie wollen den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen. 

Damit enden fünf Monate Strafprozess in Traunstein, die vor allem für Hannas Eltern sehr belastend waren. Ihr Anwalt Walter Holderle im BAYERNWELLE-Interview:

 

 

ERSTMELDUNG  DIENSTAGFRÜH

Traunstein / Aschau - Am Landgericht Traunstein geht heute / 19. März der Mordprozess um den Tod der Studentin Hanna aus Aschau im Chiemgau zu Ende. Die Jugendstrafkammer rund um Richterin Jacqueline Aßbichler wird heute das Urteil sprechen. Die Verteidigung fordert Freispruch – die Staatsanwaltschaft mehr als 9 Jahre Haft wegen Mord.

Für die Staatsanwaltschaft ist es erwiesen, dass der Angeklagte das Opfer im Oktober 2022 aus sexueller Absicht heraus überfallen und bewusstlos geschlagen hat. Dann hat er sie in den hochwasserführenden Bärbach geworfen – wo sie dann ertrunken ist. Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen – und auch bei den Plädoyers hat er auf sein letztes Wort verzichtet. Und weil Beweise in dem Indizienprozess rar sind, sind es vor allem Gutachten und Zeugenaussagen, die den heute 22-jährigen schwer belastet haben. Aus Sicht der Verteidigung ist die Schuld des Angeklagten jedoch nicht bewiesen – sie haben in ihren Plädoyers auf Unstimmigkeiten zwischen Zeugenaussagen und Gutachtern hingewiesen. Sie fordern deshalb Freispruch.

Die Verhandlung beginnt heute um 12 Uhr – und wie auch schon beim letzten Verhandlungstermin ist ein großes öffentliches Interesse zu erwarten.



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