16.12.16
Vorwurf von "Besitzstörung" gegen Freilassinger zurückgezogen

Update:
Gute Nachricht für den Freilassinger Stephan Wrobel – eine Klage vor dem Bezirksgericht Salzburg gegen ihn ist zurückgezogen worden.
Der 62-jährige hat sich einer sogenannten „Besitzstörung“ schuldig gemacht. Der Mann hat sein Auto auf einem Kundenparkplatz in Salzburg geparkt. Das ist ihm als Besitzstörung angelastet worden.
Dem Mann hat eine hohe Strafe gedroht. Mehr als 1.000 Euro sind im Raum gestanden. Bei Nichtbezahlen hat sogar eine Haftstrafe gedroht. Jetzt hat der Kläger die Klage aber zurückgezogen so dass die heutige Verhandlung abgesagt worden ist
Erstmeldung:
Eine Stunde parken kostet maximal 2 Euro. Ein Strafzettel für falsches Parken kann schon mal mehr kosten. Aber knapp 300 Euro?
Das ist zu viel, findet Stephan Wrobel. Der Freilassinger hat in Salzburg falsch geparkt. Deshalb steht er heute vor dem Bezirksgericht Salzburg. Er hat sich geweigert das Schuldanerkenntnis zu unterschreiben. Daraufhin ist er verklagt worden auf weitere 800 Euro Unterlassung.
Dazu kommen dann noch die Anwalts- und Prozesskosten – insgesamt macht dann alles 1.200 Euro. Und das wegen Falschparkens. Im Juli hat der Beschuldigte auf dem Kundenparkplatzes eines Wettbüros in der Münchner Bundesstraße geparkt, während er mit einem Bekannten beim Essen gewesen ist.
Kurze Zeit später hat er dann das Schreiben eines Salzburger Anwaltbüros bekommen – eine sogenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Damit verbunden auch die knapp 300 Euro Forderungen wegen Verdienstausfalls.
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