10.08.20
Verfassungsgerichtshof überprüft Grenzpolizei
Piding/München - Bayerns Grenzpolizei beschäftigt am Montag den Bayerischen Verfassungsgerhichtshof. Es geht im Kern um die Frage: Darf eine Abteilung der Landespolizei Grenzkontrollen durchführen?
UPDATE MONTAGNACHMITTAG:
Am Montag haben beide Seiten am Verwaltungsgerichtshof ihre Argumente vorgebracht.Der Richter hat sich Bedenkzeit erbeten und will am 28. August eine Entscheidung verkünden.
ERSTMELDUNG MONTAGFRÜH:
Seit zwei Jahren gibt es wieder eine eigene Bayerische Grenzpolizei – unter anderem auch mit einer Station an der A8 bei Piding. Die Grenzpolizei des Freistaates unterstützt die Bundespolizei bei den Grenzkontrollen. Aber darf sie das überhaupt? Das soll der Bayerische Verfassungsgerichtshof klären. Die Grünen im Bayerischen Landtag sind der Meinung, Grenzschutz sei einzig und allein Aufgabe des Bundes und die Grenzpolizei im Wesentlichen ein Prestigeprojekt der Staatsregierung. Die hatte immer wieder betont, dass ihre Grenzpolizei allenfalls zur Unterstützung da sei und dem Bund damit nichts streitig mache.
Ab dem Vormittag beschäftigt der Fall in München den Verfassungsgerichtshof in München.