14.05.21
So funktioniert das Einkehren auf dem Berg
Landkreise Traunstein / BGL - In den Chiemgauer und den Berchtesgadener Bergen beginnt die Hüttensaison wieder.
Da im Berchtesgadener Land seit 14. Mai die „Außengastronomie“ wieder öffnen darf, dürfen auch die entsprechenden Berghütten an der frischen Luft wieder bewirten. Im Landkreis Traunstein kann das in einigen Tagen auch der Fall sein. Der Deutsche Alpenverein weist allerdings darauf hin, dass dabei die gleichen Regeln wie bei den im Tal gelegenen Biergärten oder Straßencafés gelten: Es brauche einen negativen Coronatest und Besucher müssen bis zu ihrem Tisch eine Maske tragen.
Ansonsten ruft der Alpenverein wie üblich Bergwanderer dazu auf, sich in der Natur rücksichtsvoll zu verhalten, nur auf ausgewiesenen Parkplätzen zu parken und sich ihre Kräfte gut einzuteilen.