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31.03.25

Prozess wegen Vergewaltigung in der Ehe

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Symbolbild
©​ Pixabay

Laufen - Ein Ehestreit, der in einer Vergewaltigung endet: Damit befasst sich heute / 31. März das Amtsgericht in Laufen.

Dem Angeklagten aus Bad Reichenhall wird vorgeworfen, seine Frau vergewaltigt zu haben – obwohl sie ausdrücklich klarmachte, dass sie keinen Geschlechtsverkehr wolle. Der Tat ist laut Staatsanwaltschaft ein Streit vorausgegangen, bei dem es um sexuelle Handlungen ging: Die soll der Angeklagte wiederholt von seiner Frau im Rahmen „ehelicher Pflichten“ eingefordert haben. Als sie der Aufforderung nicht nachkam, soll er sie entkleidet und den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Deshalb muss er sich heute wegen Vergewaltigung vor dem Laufener Amtsgericht verantworten.

Vergewaltigung in der Ehe wurde in Deutschland lange tabuisiert, erst seit 1997 ist sie strafbar. Das Strafmaß reicht von zwei bis 15 Jahren.



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