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21.11.20

Offener Brief der RUFO

Landratsamt BGL
© Bayernwelle

Bad Reichenhall - Offener Brief an den bayerischen Ministerpräsidenten

Sehr geehrter Herr Dr. Söder, Sehr geehrte Frau Kaniber, Sehr geehrter Herr Kern,

namens und im Auftrag der Mitglieder des Reichenhaller Unternehmerforums e.V., als auch wohl aller Selbständigen, Handels- und Gewerbetreibenden im Landkreis Berchtesgadener Land, wenden wir uns heute mit einem dringenden Appell an Sie, als unseren Ministerpräsidenten.

Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung des Landkreises Berchtesgadener Land vom 19.10.2020, wurde unser wunderschöner Landkreis wirtschaftlich komplett gelähmt.

Unter Punkt 1. Unterpunkt (2), der Allgemeinverfügung vom 19.10.2020 und der Fassung vom 22. 10.2020 heißt es wortwörtlich: „Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.“  Zwar steht unter Unterpunkt (3)3. „Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und Einkauf in Ladengeschäften sowie die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie z. B. Friseurbesuche“, sind triftige Gründe und davon ausgenommen, jedoch will ich das Zitat von Andrew Jacksons, dem 7. Präsident der vereinigten Staaten, hier anbringen: „Angst ist ein schlechter Ratgeber!“

Die direkt betroffenen Betriebe, zum Beispiel der Hotellerie und Gastronomie, mussten ad hoc die Gäste zum Verlassen des Berchtesgadener Landkreises auffordern und diese Urlauber wurden alle ungetestet heimgeschickt. Viele davon fuhren lediglich ein paar Kilometer weiter und haben ihren Urlaub in benachbarten Regionen zu Ende gebracht.

Offiziell nicht betroffen ist der Einzelhandel. Jedoch leidet dieser genauso unter der katastrophalen wirtschaftlichen Entwicklung, seit nunmehr einem Monat! Umsatzrückgänge von über 80 %, bei fast gleichbleibenden Kosten, sind keine Seltenheit, sondern treffen die Mehrzahl der regionalen und oft inhabergeführten Geschäfte. Die Bevölkerung hat aufgrund des Wortlautes der Allgemeinverfügung, aufgrund der zusätzlichen Maßnahmen, wie Sperrung von Kinderspielplätzen und Sperrung von Wanderparkplätzen, massive Kontrolle der Maskenpflicht in den verödeten Fußgängerzonen durch die Polizei, in sehr weiten Teilen einfach nur noch Angst empfunden und hat diese immer noch…

Mit Inkrafttreten der achten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020, wurden die obig genannten Punkte zwar zurückgenommen bzw. weggelassen, jedoch die Angst welche den Köpfen und den Seelen der Menschen vorhanden ist, bleibt.

Dankenswerter Weise hat die bayerische Staatsregierung zwar beschlossen die Hilfsmaßnahmen für direkt betroffenen Betriebe auch anteilig für den Landkreis Berchtesgadener Land für den Oktober zu gewähren. Nicht berücksichtigt wurde hier jedoch offenbar, dass in unserem Landkreis als touristisch geprägter Landkreis ein Teil der Betriebe der Hotellerie und Gastronomie im November traditionell ihre Betriebsruhe haben, nachdem der Oktober in der Vergangenheit zu den umsatzstarken Monaten zählt.

Somit ergeben sich für diese Betriebe rein rechnerisch für die November-Hilfe keinerlei, oder nur geringe Entschädigungen. Auch die Bezugnahme für die zusätzliche Hilfe für den entgangenen Umsatz ab dem 19. Oktober, bezieht sich wohl auf die beantragte November-Hilfe. Wenn hier die Betriebe keine Leistungen erhalten, weil sie Betriebsruhe im November 2019 gehabt haben, wie sieht es dann der Oktober-Hilfe aus? Hier muss für diese Härtefälle ein anderer Entschädigungsmodus gefunden werden.

Noch viel schlimmer trifft es jedoch die Betriebe welche offiziell nicht von der Allgemeinverfügung und der achten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, betroffen sind.

Es kann wohl nicht mehr das kaufmännische Risiko des regionalen Einzelhandels sein, wenn die Menschen nur noch Angst haben die eigenen vier Wände zu verlassen und mit Ausnahme der allernotwendigsten Lebensmittel, kaum noch Umsätze erzielt werden?

Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um hier konkret zu helfen?

Viele haben über den Sommer ihre Ersparnisse, ihre eigene Altersversorgung in ihre Betriebe investiert, oder haben Darlehen aufgenommen. Unzählige Einzelgespräche welche wir als Vertretung unserer Mitglieder und der Betriebe hier im Landkreis, geführt haben, zeichnen ein durchwegs sehr düsteres Bild. Bei vielen herrscht Resignation, Lähmung und Hoffnungslosigkeit.

Der Schutz von Menschenleben hat verständlicherweise höchste Priorität in dieser wohl bisher einmaligen Pandemie. Jedoch darf dabei die Zukunft vieler anderer Menschen, deren eigenen Ängste, Sorgen und Nöte, nicht gänzlich außer Betracht gelassen werden. Wir können hier nur appellieren, hier für zukünftige Maßnahmen mehr Augenmaß walten zu lassen.

Denn hinter den finanziellen Nöten, stehen Existenzen, steht die Säule der bayerischen Wirtschaft, der Mittelstand. Wir haben große Sorgen, dass viele der kleinen Händler wirtschaftlich nicht überleben und unsere Innenstädte eine Leerstandswelle überrollt. Die Folge davon: sterbende Innenstädte, einhergehend mit dementsprechenden Steuerrückgängen, Schwächung der Kommunen, Massenarbeitslosigkeit und den darauf folgenden Umsatzeinbußen weitere Branchen, wie z.B. dem Handwerk, oder der KFZ-Industrie.

Wir können daher nur eindringlich Bitten, dass die bayerische Staatsregierung auch hier im Rahmen ihrer Möglichkeiten hilft und das für zukünftig geplante Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auch und speziell die wirtschaftlichen Belange mitberücksichtigt werden.

Wir hoffen sehr, dass wir von Ihnen hören und dass Sie uns konkret helfen können!

Mit freundlichen Grüßen aus dem Berchtesgadener Land

Mike Rupin                 Christoph Graschberger         Peter Zumkeller            Konrad Bienerth

1. Vorstand                 2. Vorstand                             Schriftführer                  Schatzmeister



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