16.12.24
Nach Totschlag in Seniorenheim in Psychiatrie

© BAYERNWELLE
Angeklagter ist dement und kann sich nicht erinnern
UPDATE MONTAGMITTAG:
Traunstein/Bayerisch Gmain - Das Urteil ist da: ein Bewohner eines Pflegeheims in Bayerisch Gmain wird in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Der 74 Jahre alte Demenzpatient hatte im Mai einen Mitbewohner angegriffen und mit Tritten so schwer verletzt, dass das Opfer ein paar Tage später verstorben ist. Da der Angeklagte allerdings an Demenz leidet, gilt er juristisch gesehen als „nicht schuldfähig“. Das Traunsteiner Landgericht hält ihn aber für gefährlich: Deshalb schickt es den Mann jetzt wegen Totschlags in eine Psychiatrie.
ERSTMELDUNG MONTAGFRÜH:
Traunstein / Bayerisch Gmain - Er soll seinen Mitbewohner geschlagen, getreten und so stark verletzt haben, dass dieser an den Folgen gestorben ist. Heute wird am Traunsteiner Landgericht das Urteil gegen den 74-jährigen Angeklagten erwartet.
Mai 2024: Der heute Angeklagte ist dement und wohnt in einem Seniorenheim in Bayerisch Gmain. Als sein Mitbewohner das Zimmer betritt, greift er ihn plötzlich an. Dabei erleidet das Opfer so schwere Verletzungen, dass es zwei Tage später im Krankenhaus stirbt. Wegen seiner Demenz kann sich der Angeklagte heute nicht mehr an den Vorfall erinnern. Deshalb bleibt das Motiv des 74-Jährigen wahrscheinlich ungeklärt. Für die Tat gibt es allerdings belastende Zeugen – etwa eine Pflegerin. Es scheint also erwiesen, dass der Angeklagte für den Tod seines Mitbewohners verantwortlich ist, allerdings ohne Schuld zu haben: Die Staatsanwaltschaft bescheinigt dem 74-Jährigen eine Schuldunfähigkeit. Er sei durch seine Krankheit verwirrt und aggressiv gewesen.
Welche Konsequenzen das Urteil für ihn hat, ist im Vorhinein nicht abzusehen. Ins Gefängnis wird der Angeklagte im Fall einer Verurteilung aber nicht kommen.