10.05.21
Landratsamt verschickt Bescheinigungen an Genesene
Berchtesgadener Land - Wer die Corona-Lockerungen bei der Ausgangssperre und der Kontaktbeschränkung genießen will, die seit Donnerstag gelten, muss sich ausweisen können. Entweder als vollständig Geimpfter oder als Genesener.
Als Genesener müssen Sie einen positiven PCR-Test vorweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Das Landratsamt Berchtesgadener Land schickt zu diesem Zweck ab Montag / 10. Mai Bescheinigungen an all diejenigen im Landkreis BGL, die bereits einmal einen positiven PCR-Test hatten und entsprechend beim Gesundheitsamt hinterlegt sind. Das Landratsamt macht das automatisch, sie brauchen den Bescheid nicht anzufordern.
Sollte das positive Testergebnis älter als sechs Monate sein, können Sie die Lockerungen trotzdem in Anspruch nehmen, sofern Sie bereits einmal geimpft sind.