02.10.24
Landrat Kern setzt sich für die Betreuung Schwerkranker ein
Charta gemeinsam mit Steuerkreis Hospizregion unterzeichnet
Landkreis BGL - Es soll ein Bekenntnis für die Betreuung schwerstkranker Menschen im Berchtesgadener Land sein: Landrat Bernhard Kern hat eine Charta zur Verbesserung ihrer Betreuung unterzeichnet.
In der Erklärung bekennt sich Kern unter anderem zum Recht, in Würde zu sterben und zum Recht auf individuelle und fachlich gute Betreuung. Damit leiste er einen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung von Betroffenen und zur Unterstützung der Familien, wie das Landratsamt mitteilt. Verabschiedet wurde die Charta zusammen mit dem Steuerkreis der Hospiz- und Palliativregion Berchtesgadener Land.
Hier alle Leitsätze der Charta im Überblick:
- Das Recht in Würde zu Sterben
- Das Recht auf individuelle Betreuung und Begleitung
- Das Recht auf eine fachlich gute Behandlung und Begleitung
- Das Recht auf Behandlung und Betreuung nach neuesten Erkenntnissen
- Das Recht auf Behandlung nach den internationalen Empfehlungen und Regeln
Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen können Organisationen und Institutionen aber auch alle Einzelpersonen unterschreiben, die sich für die Anliegen der Charta einsetzen wollen. Alle weiteren Informationen findet Ihr HIER.