19.02.21
Landkreise öffnen am Montag Schulen wieder

Landkreise Traunstein / BGL - Auf diese Mitteilung haben viele Eltern im Berchtesgadener Land lange gewartet: Die Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land können ab Montag / 22. Februar ihre Schulen und Kindergärten schrittweise öffnen.
Das haben die Landratsämter am Freitagvormittag mitgeteilt. Demnach sollen ab Montag Schüler der Klassen 1-4 und Schüler von Abschlussklassen in ihre Klassenzimmer zurückkehren dürfen. Auch Kindergärten dürfen wieder öffnen, sofern die Kinder in festen Gruppen betreut werden und die Einrichtung das staatliche Hygienekonzept umsetzt.
Zwar liegt das Berchtesgadener Land erst seit zwei Tagen unter dem Corona-Inzidenzwert von 100 – aber die Tendenz zeige nach unten, so das Landratsamt. Der Landkreis Traunstein liegt seit mehr als einer Woche unter 100. Es gilt allerdings: Steigt der Inzidenzwert über 100, dann sind schon ab dem darauffolgenden Tag die Schulen und Kitas wieder geschlossen.
Diese Schulklassen dürfen am Montag ins Klassenzimmer zurückkehren:
- Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen
- Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren (einschließlich der schulvorbereitenden Einrichtungen) sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf besteht
- Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken
- Abschlussklassen der übrigen Schulen gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 der 11. BayIfSMV
Dies unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern in den Unterrichtsräumen. Für alle weiteren Schulklassen findet Distanzunterricht statt.
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen kann unter folgenden Voraussetzungen stattfinden:
- Die jeweiligen Träger haben ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Rahmenhygieneplans auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen; dabei sind einrichtungsspezifische Anforderungen und die Umstände vor Ort zu berücksichtigen.
- Die Betreuung erfolgt in festen Gruppen.