04.10.20
Krax’n Sonntag in der Fußgängerzone

© BAYERNWELLE-Archiv
Berchtesgaden – Der Verein „Aktive Unternehmer Berchtesgaden“ hört auf das, was die Regierung sagt. Vor einigen Wochen hat Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die Gemeindeverwaltungen in Bayern dazu aufgefordert, Märkte, verkaufsoffene Sonntage und Co. stattfinden zu lassen. Alles natürlich mit entsprechendem Hygienekonzept. Einzelhändler und Ortskerne sollen so unterstütz werden. Und genau das macht Berchtesgaden jetzt auch. Heute gibt es den traditionellen Krax’n-Sonntag-Markt in der Fußgängerzone.
Ab 10.00 Uhr ist also in Berchtesgadens Ortszentrum einiges los. Der große Standlmarkt mit Kunsthandwerk und handgemachten, regionalen Produkten startet. Bis 17.00 Uhr können Besucher hier bummeln und einkaufen. Auch die Geschäfte haben zwischen 11.00 Uhr und 16.00 Uhr geöffnet.
Wie der Verein „Aktive Unternehmen Berchtesgaden“ in einer Pressemitteilung erklärt, wolle er hiermit die Einzelhändler und Gastronomen in Berchtesgaden unterstützen. Denn obwohl die Saison recht positiv verlaufen ist, konnte die Verluste während des Lockdowns nicht wieder aufgeholt werden. Auch Standlbetreiber der Region hatten eine harte Zeit und sollen so unterstütz werden.
Wenn die Gesellschaft verantwortungsvoll mit der Situation umgehe, sei es wichtig und richtig, solche Veranstaltungen unter vernünftigen Rahmenbedingungen durchzuführen, schreibt der Verein weiter.
Somit hat der Verein in enger Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt im Landratsamt Berchtesgadener Land und der Marktgemeinde ein Konzept erstellt. Außerdem wurden einige Sachen verändert, die sonst an den Vergangenen Krax’n-Sonntagen üblich waren. Zum Beispiel wird es einige Attraktionen nicht geben, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Dazu zählt die Feuerwehrdrehleiter, Auftritte der Musikkapellen und es wird weniger Stände im Gesamten geben.
Was Sie als Besucher sonst noch beachten müssen:
Im gesamten Bereich des Marktes muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Drinnen sowie draußen.
Es gilt auf der gesamten Fläche des Marktes ein Rauch-Verbot.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden.