16.09.21
Geldstrafe wegen falschen Attests
Laufen - Das Amtsgericht in Laufen hat eine Frau verurteilt, die ohne die erforderliche Coronamaske am Freilassinger Bahnhof unterwegs war.
Die Frau zeigte den Polizisten damals ein Attest, wonach ihr Arzt sie vom Tragen einer Maske befreit habe. Dabei hatte es sich nach Überzeugung des Gerichts aber klar erkennbar um ein „Gefälligkeits-Attest“ gehandelt: Der ausstellende Arzt sei bekannt dafür, dass er ein Maskengegner sei und gezielt Atteste ausstelle, so der vorsitzende Richter. Er verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 600 Euro, weil sie die Polizei mit einem Pseudo-Gesundheitszeugnis habe täuschen wollen.