28.10.20
Gastronom ist mit seiner Klage gescheitert
Landkreis BGL - Ein Gastronom ist mit einer Klage gegen den Lockdown im Landkreis Berchtesgadener Land gescheitert.
Der Unternehmer wollte erreichen, dass er auch während des vom Landratsamt angeordneten regionalen Lockdowns Gäste bewirten darf. Das Verwaltungsgericht sieht die Untersagung der Bewirtung als rechtens an. In ihrer Erklärung heißt es: angesichts des extremen Anstiegs des Werts der Neuinfektionen auf weit mehr als 250 innerhalb von sieben Tagen pro 100 000 Einwohner habe die Kreisbehörde zu Recht ein Maßnahmenpaket inklusive der Schließung der Gastronomiebetriebe geschnürt, welches erkennbar darauf gerichtet sei, Kontakte auf das notwendigste Maß zu beschränken.
Auch weitere Betreiber aus dem Landkreis Berchtesgadener Land haben geklagt. Der Gastronom kann den Fall jetzt noch zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bringen.