09.08.22
Freilassing mit neuer Friedhofssatzung
Freilassing - Die Stadt Freilassing hat die Regeln auf ihren Friedhöfen geändert. Bisher galt die Regelung, dass bei den einzelnen Erdgräbern zunächst ein Sarg beigesetzt werden musste, ehe eine Urne hinzugegeben werden durfte. Diese Vorgabe fällt jetzt weg.
Zudem wurde die Anzahl der erlaubten Grabstellen je Grabstätte angepasst – denn zuletzt kam es häufig zu Problemen, da zwar gemäß Satzung die maximale Anzahl an Urnen pro Grab erreicht war, in Wirklichkeit aber noch ausreichend Platz für eine Urnenbeisetzung gewesen wäre. Außerdem sind in Zukunft biologisch abbaubare Urnen möglich. Bisher waren zudem auf dem alten Friedhofsteil nur dauerhafte und wasserdichte Urnen erlaubt.