05.01.22
Frau soll Arbeitsagentur getäuscht haben

Laufen / Ainring - Am Amtsgericht Laufen wird am Mittwoch der Fall einer Frau aus Ainring verhandelt. Sie soll sich unrechtmäßig Geld von der Arbeitsagentur erschlichen haben.
Wer arbeitssuchend ist und noch ein paar weitere Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Genau so war es 2020 bei der Angeklagten. Sie bezog vorübergehend Arbeitslosengeld I. Der Anspruch auf dieses Arbeitslosengeld erlischt jedoch in dem Moment, in dem Sie einen neuen Job antreten, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Das soll im Juni 2020 bei der Dame aus Ainring der Fall gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr jedoch vor, ihre neue Anstellung absichtlich nicht gemeldet zu haben, um weiterhin Arbeitslosengeld zu beziehen. So soll sie einen Monat lang insgesamt gut 900 Euro von der Arbeitsagentur bekommen haben, die ihr so nicht zustanden. Deswegen muss sich die Frau am Mittwochvormittag in Laufen vor Gericht verantworten.