28.10.24
Braucht es Katzenschutz-Verordnungen?
Immer mehr Streunerkatzen belasten Tierheime
Region / Laufen - Braucht es im Freistaat eine flächendeckende Katzenschutz-Verordnung? Wenn es nach Silvia Rottmair von der „Katzenhilfe Salzachtal“ geht, lautet die Antwort: Ja. Denn nur so könnten Streunerkatzen eingedämmt und die unkontrollierte Vermehrung verhindert werden.
Gilt eine entsprechende Verordnung, dann müssen Freigängerkatzen registriert und vor allem kastriert werden. Wie der BR unter anderem aus dem Tierheim in Freilassing berichtet, kämpfen die Einrichtungen derzeit gegen eine regelrechte „Katzenschwemme“. Zwar haben einige Kommunen wie Laufen eine entsprechende Verordnung bereits erlassen – Katzenschützer fordern aber deren flächendeckende Einführung in ganz Bayern. Das ist bislang aber Sache von Städten und Landkreisen.
Und so gibt es bayernweit nur neun Kommunen, in denen eine „Katzenschutzverordnung“ gilt – und Katzen können sich vielerorts nahezu unkontrolliert verbreiten.