25.04.16
Bewährungsstrafe für Schläger
Er hat wohl seine Aggression nicht im Griff gehabt – deshalb ist ein Freilassinger jetzt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 2 Monaten verurteilt worden. In den Bewährungsauflagen steht außerdem, dass der Mann drei mal an einem Beratungsgespräch zur Suchtberatung bei der Caritas teilnehmen muss. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Mann hat einem anderen in einem Freilassinger Club mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dadurch ist der andere an der Oberlippe verletzt worden. Außerdem hat er eine Schädel- und Nasenbeinprellung davongetragen.