26.01.21
15-Kilometer-Regel gilt nicht mehr
Landkreis Berchtesgadener Land - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von sogenannten Corona-Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Davon ist auch das Berchtesgadener Land direkt betroffen.
Das Gericht gab damit am Dienstag einem Eilantrag aus Passau statt. Die Befugnis der von hohen Infektionszahlen betroffenen Kommunen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen, bleibt aber dem Beschluss zufolge bestehen.
Das hat somit auch Auswirkungen für den Landkreis Berchtesgadener Land. Zwar bleibt die Allgemeinverfügung bestehen, dass von außerhalb keiner einen touristischen Tagesausflug ins Berchtesgadener Land machen darf. Aber die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Berchtesgadener Land können sich ab sofort zum Spazierengehen oder für Ausflüge wieder weiter als 15km von ihrem Wohnort entfernen.