Bundestagswahl 2021 – so funktioniert die Briefwahl
Wer am Tag der Bundestagswahl (26. September) in Urlaub ist oder nicht ins Wahllokal gehen mag, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Die Möglichkeit steht jedem wahlberechtigten Bürger offen – ohne Angabe von Gründen. Die BAYERNWELLE erklärt, was Sie dafür wissen sollten.
Wie komme ich an meine Briefwahl-Unterlagen?
Ganz einfach. Bis spätestens 4. oder 5. September sollten Sie von Ihrer Heimatstadt oder Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung kriegen. Wenn Sie Briefwahl machen wollen, dann kreuzen Sie das auf der Wahlbenachrichtigung an und schicken sie an die Gemeinde zurück. Dann bekommen Sie die Wahlunterlagen per Post direkt nach Hause geschickt und können den Stimmzettel daheim ausfüllen. Sie können die Briefwahl aber auch per Mail bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Wie wähle ich richtig?
Auf Ihrem Stimmzettel dürfen Sie mit Ihrer Erststimme genau einen Direktkandidaten ankreuzen / wählen, mit Ihrer Zweitstimme eine Partei / Parteiliste. Neben dem Stimmzettel bekommen Sie auch einen Wahlschein mitgeliefert. Das ist eine eidesstattliche Erklärung und eine Voraussetzung, dass Sie an der Briefwahl teilnehmen können. Sie versichern damit, dass Sie geheim und unbeobachtet gewählt haben. Sie füllen den Wahlschein mit dem Datum und Ihrer Unterschrift aus und stecken ihn zusammen mit dem blauen Umschlag mit ihrem Stimmzettel in den roten Wahlbriefumschlag und schicken beides zurück an die Gemeinde.
Bis wann muss ich meine Briefwahlunterlagen zurückgeschickt haben?
Am besten schicken Sie Ihre Unterlagen bis spätestens 23. September zurück an die Gemeinde, damit sie rechtzeitig bis zur Wahl am 26. September im Rathaus vorliegen und Ihr Stimmzettel mit ausgewertet werden kann.