So geht Wählen - Im Wahllokal oder per Briefwahl
Jeder und jede Wahlberechtigte hat vor einiger Zeit schon die Wahlbenachrichtigung bekommen. Auf der Rückseite können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen. Geht sogar digital.
So geht Briefwahl
Sie bekommen dann ihren Wahlzettel zugeschickt. Hier machen Sie EIN Kreuz bei EINER Partei. Dann die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ unterschreiben und alles zusammen in den ROTEN Umschlag geben. Den schicken Sie dann einfach weg oder bringen ihn direkt zur entsprechenden Behörde. WICHTIG: der Brief muss am Wahltag, also am 09. Juni um 18.00 Uhr bei der zuständigen Behörde sein. Also sie müssen den Brief entweder rechtzeitig wegschicken oder eben persönlich bis 18.00 Uhr in den Briefkasten geworfen haben.
Übrigens: Die Zustellung des Wahlbriefs ist bei uns kostenlos.
So geht Wählen im Wahllokal – was darf ich und was nicht?
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht genau drauf, wo Sie am Wahlsonntag hingehen müssen, um Ihr Kreuzchen zu machen. Bringen Sie unbedingt Ihre Wahlunterlagen mit und Ihren Personalausweis oder Reisepass. Vor Ort bekommen Sie dann den Stimmzettel auf dem Sie EIN Kreuzchen bei EINER Partei machen dürfen. Sobald Sie mehrere Kreuzchen machen ist der Stimmzettel ungültig
Wann ist mein Stimmzettel ungültig?
Grundsätzlich muss auf Ihrem Stimmzettel genau erkennbar sein, was Ihr Wille ist. Also was Sie gewählt haben. Dafür können Sie ein Kreuz in dem vorgesehenen Kreis bei der Partei machen, die Sie wählen wollen. Sie können aber genauso einen Punkt oder einen Hacken rein machen, das ist egal. Aber wichtig ist, dass genau erkennbar ist, wem Sie Ihre Stimme gegeben haben.
Geben Sie nicht mehr als EINE Stimme ab
Wer auf den Stimmzettel draufkritzelt oder draufschreibt, macht seine Stimme auch ungültig. Also auch, wenn es verlockend wäre, eine Begründung oder einen Kommentar abzugeben: tun Sie das nicht, denn so zählt Ihre Stimme nicht mehr.
Was ist bei der Wahl sonst NICHT erlaubt? Posten Sie kein Foto von Ihrem ausgefüllten Wahlzettel auf den Sozialen Netzwerken, damit verstoßen Sie gegen das Wahlgeheimnis.
Regeln im Wahllokal?
- Dresscode: Gibt es nicht. Ziehen Sie einfach an, was Sie wollen. Anzug, Kleid, Jogginghose, Bikini, ganz egal. ABER: Es ist verboten, Kleidung mit Wahlwerbung oder Parteiwerbung oder politischen Aussagen drauf zu tragen. Denn im Wahllokal gilt Neutralität.
- Politische Diskussionen sind nicht erlaubt. Denn, wie gesagt: Neutralität.
- Nur eine Person pro Wahlkabine. Nur in Ausnahmefällen, dürfen Sie zu zweit in eine Wahlkabine. Also Menschen mit Behinderung dürfen ihre Begleitperson mitbringen und auch Kleinkinder dürfen mit rein.
- Sie dürfen Ihren eigenen Stift verwenden oder den, der in der Wahlkabine liegt.
- Sie haben beim Frühschoppen zu tief ins Glas geschaut? Kein Grund, nicht wählen zu gehen. Rein rechtlich gibt es keine Vorschriften, die besagen, dass wir nüchtern wählen müssen. Aber Sie müssen sich trotzdem angemessen im Wahllokal verhalten und vielleicht nicht jedem erzählen, dass Sie betrunken sind.
- Auch Biertrinken in der Wahlkabine wäre erlaubt. Nicht nur Bier, auch andere Getränke oder Brotzeit dürfen Sie mitnehmen, immerhin dürfen Sie sich beim Wählen auch alle Zeit der Welt nehmen.
- Trinkgeld an die Wahlhelfer? Bitte nicht! Das könnte als Bestechungsversuch gedeutet werden und sollten Sie lieber lassen.